Kostenlose Arbeitshilfe · Handwerk · Mittelstand · Pflege
Die 50-€-Karte richtig nutzen — der einfachste Gehaltsbaustein
Bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei — aber genau hier kassiert die Prüfung besonders oft. Lassen Sie uns das gemeinsam prüfungsfest machen.
- 50 €/MtFreigrenze je Mitarbeiter (§ 8 Abs. 2 EStG)
- 600 €/Jahrsteuer- & SV-frei beim Mitarbeiter
- 0 €SV-Arbeitgeberanteil auf den Sachbezug
- seit 2003kalkül am Markt
Das nehmen Sie mit
Die ZAG-Regel: welche Karten als Sachbezug gelten — und welche als Barlohn durchfallen.
Die Freigrenzen-Falle: warum 50,01 € den gesamten Betrag steuerpflichtig machen.
Zusätzlichkeit: die sicheren Wege, den Sachbezug korrekt zu gewähren.
Kostenfreies Erstgespräch
Firmenname, Kontakt, Mitarbeiterzahl · 2 Minuten
Lassen Sie Ihre Karte prüfen
~30 Minuten, kostenlos — mit beziffertem Potenzial.
- Unverbindlich
- Antwort in 24 h
- PDF-Arbeitshilfe inklusive
Die Arbeitshilfe „Die 50-€-Karte richtig nutzen“
2 Seiten, kostenlos, sofort als PDF: alle fünf Punkte plus Kurz-Check „Ist Ihre Karte sicher?“ — keine Anmeldung nötig.

Fünf Punkte, die über die Steuerfreiheit entscheiden
Sie gewähren monatlich einen Sachbezug bis 50 € — meist per Gutschein- oder Guthabenkarte. Klingt einfach, wird aber oft zum teuersten Fehler: falsche Karte, falsche Grenze, falsche Vereinbarung.
Die ZAG-Regel
Karten mit begrenztem Netz gelten als Sachbezug — universelle Prepaid-Karten als Barlohn: voll steuer- und beitragspflichtig, rückwirkend.
Die Freigrenzen-Falle
50,01 € Sachbezug — und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig. Nicht nur der Cent darüber.
Zusätzlichkeit
Der Sachbezug muss obendrauf kommen, nicht statt Lohn — sonst versagt die Prüfung rückwirkend.
Ihr Gastgeber: kalkül Dresden
Dresdens bester Arbeitgeber und eine der innovativsten Steuerkanzleien Deutschlands. Wir nutzen ausschließlich gesetzlich vorgesehene, anerkannte Gestaltungen und dokumentieren alles prüfungssicher — kein Graubereich, keine Modelle aus dem Internet.


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FAQ
Häufige Fragen zur 50-€-Karte
Nein. Die Grenze gilt pro Mitarbeiter und Monat — sie ist nicht ansparbar. Ein „Nachholen“ von 600 € auf einmal ist nicht zulässig.
Nein. Es muss ein Sachbezug sein, kein Geld — reine Geldzuwendungen sind nie begünstigt. Auch Karten mit Bargeldauszahlungsfunktion gelten als Barlohn.
Der Sachbezug wird zu Barlohn — voll steuer- und beitragspflichtig, rückwirkend, mit Nachzahlung beim Arbeitgeber. Deshalb prüfen wir die ZAG-Konformität Ihres Kartenanbieters vorab mit Ihnen.
Das Gesetz kennt über 40 steuerbegünstigte Gehaltsbausteine. Welche davon zu Ihrer Belegschaft passen, zeigt unsere Arbeitshilfe „Der Baustein-Schnellcheck“ — oder wir rechnen es Ihnen im kostenfreien Erstgespräch direkt vor.